Die Steuerklasse ändert sich

Es ist immer etwas schönes, zu heiraten. Im Grunde sollte dieser Tag der Schönste im Leben werden.
Neben der Tatsache, dass man sicherlich mit den Hochzeitsvorbereitungen einiges zu tun haben wird, zum einen natürlich die Planung der Hochzeit an sich und zum anderen auch die Planung der Feierlichkeiten, und über Geld gar nicht nachzudenken vermag, muss man dennoch über eine Sache nachdenken.
Wie läuft das nun mit den Steuern?
Müssen Ehepartner ihre Steuererklärung zusammen veranlagen oder können sie diese wie bisher einreichen?
Viele Fragen, die zumeist erst nach einer Hochzeit gestellt werden, da man im Grunde ja aus Liebe heiraten sollte und nicht aus dem Grunde, dass man eventuell Steuern sparen kann.
Wenn ein Kind im Spiel ist, ist es natürlich ratsam zu heiraten.
Dies allerdings weniger aus steuerlicher Sicht her gesehen als aus der Hinsicht, dass das Kind doch eher verehelichte Eltern haben sollte.
Dies vereinfacht familienrechtlich vieles.
Allerdings sind natürlich die eventuell gegebenen Vorteile aus dem Steuerrecht nicht zu vergessen.
Mit einer Hochzeit ändern sich in der Regel auch die Steuerklassen, in denen sich die Eheleute befinden.
Unverheiratete Personen ohne Kinder werden in die Steuerklasse I eingestuft, was sich dann ändern kann in Steuerklasse III und V oder auch IV und IV.
Dies bleibt dem Ehepaar allein überlassen.
Wie viel Gehalt bei welcher Steuerklasse letztendlich ins Netto fällt und ausgezahlt wird, kann anhand von einem Gehalt Rechner nachgerechnet werden.

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